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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)


Firma Roswitha Westphal Industrieservice, An der Steinert 7, DE 58507 Lüdenscheid, 
Fon: 02351 6744555, Fax: 02351 6744557, Web: www.idswest.de, Mail: post@idswest.de.

§1: Vertragsinhalt, Ausschließlichkeit.

1.1 Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese AGBs zugrunde. Dies gilt auch dann, wenn wir anderslautenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Sollten einzelne Klauseln dieser AGBs, aus welchen Gründen auch immer, in Teilen oder gänzlich ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile und Klauseln nicht.

§2: Zahlungsbedingungen.

2.1 Sofern auf unseren Rechnungen nichts anderes ausgewiesen wird, sind diese sofort und ungeschmälert zahlbar. Für den rechtzeitigen Eingang von Zahlungen ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto maß-geblich. Für Schecks und Wechseln gilt der Tag ihrer Einlösung.
2.2 Forderungen, mit deren Erfüllung ein Kunde im Verzug ist, dürfen wir gegen Ansprüche aufrechnen, die der Kunde an uns hat. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges, dürfen wir Verzugszinsen in Höhe der bei uns ent-stehenden Kosten, dies sind insbesondere Kreditkosten und der eigene Bearbeitungsaufwand, zuzüglich Mehrwertsteuer zu fordern. Ist der Kunde Kaufmann gilt hierfür der Fälligkeitstag. Unsere weiteren Rechte bleiben davon unberührt.
2.3 Ein Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, bei denen wir der Aufrechnung zustimmen oder die rechtskräftig festgestellt sind.
2.4 Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit eines Kunden sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäfts-verbindung sofort fällig zu stellen. In einem solchen Fall dürfen wir zudem für noch zu erbringende Leistun-gen und Lieferungen Vorauszahlung verlangen.

§3: Lieferfristen.

3.1 Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist unser Werk verlassen hat oder dem Kunden die Bereitschaft zur Abholung mitgeteilt wurde.
3.2 Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt oder auf unvorhersehbare, unverschuldete Ereig-nisse zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Zu solchen Ereignis-sen gehören zum Beispiel Material- oder Energiemangel, trotz sorgfältiger Auswahl von Vorlieferanten nicht richtige, unvollständige oder verspätete Zulieferungen oder trotz sorgfältiger Wahl von Verkehrsmit-teln bei der Auslieferung entstehende Verzögerungen, die unter zumutbarem Einsatz nicht verhindert wer-den können. Sofern uns ein Kunde glaubhaft macht, dass eine solche Verlängerung für ihn unzumutbar ist, ist er zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als dass dieser noch nicht als erfüllt gilt. Weitere ge-setzlichen Rechte beider Parteien bleiben davon unberührt.
3.3 Ansprüche auf Schadenersatz aus Verzug, egal ob auf dem Vertrag oder dem Gesetz basierend, sind auf 5% des Warenwertes, der sich in Verzug befindlichen Lieferung beschränkt. Darüberhinausgehende An-sprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn nach geltender Gesetzeslage Vorsatz oder grobe Fahr-lässigkeit vorliegt, was eine zwingende Haftung erfordert.

§4: Gefahrenübergang, Versand und Versicherungen.

4.1 Soweit nichts anders vereinbart ist, werden Versandweg und Versandart von uns gewählt.
4.2 Sofern der Kunde es wünscht, versichern wir die Ware auf seine Kosten gegen die üblichen Transportrisi-ken von Haus zu Haus.
4.3 Sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wurde oder unser Werk oder Lager verlassen hat, geht die Gefahr für dieselbe auf den Kunden über.

§5: Pflicht zur Rüge bei Transportschäden oder Sachmängeln.

5.1 Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spä-testens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für Transportschäden, wenn die Ware mit unseren eigenen Transportmitteln angeliefert wurde.
5.2 Wird die Ware durch ein Transportunternehmen angeliefert, so muss der Kunde Transportschäden unmit-telbar gegenüber dem Transportunternehmen anzeigen und Ansprüche, innerhalb der hierfür vorgesehe-nen besonderen Fristen, gegenüber demselben geltend machen.

§6: Eigentumsvorbehalt.

6.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen aus der gegenwärtigen und aus noch folgenden Geschäftsvorfällen mit dem Kunden unser Eigentum. Es gilt ein uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt.
6.2 Im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist der Kunde berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Trifft der Kunde eine Verfügung, so tritt er im Umfang unseres Eigentumsanteils zeitgleich die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Zur Einziehung abgetretener Forderungen ist der Kunde bis auf Widerruf berechtigt. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, seinem Abnehmer eine solche Forderungsabtretung bekanntzugeben. Gleich-wohl hat er uns alle Auskunft zu gewähren und sämtliche Unterlagen auszuhändigen, die wir zur Geltend-machung der aus der Abtretung herrührenden Rechte gegen seinen Abnehmer benötigen. Vorbehaltswa-re darf der Kunde nur verpfänden oder für Sicherungszwecke übereignen, wenn wir dem schriftlich zu-stimmen.
6.3 Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware oder Verschmelzung mit anderen Gegenständen gelten wir als Hersteller. In einem solchen Fall steht uns das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der neuen Sache, zu. Die Aufbewahrung einer solchen Sache ist für uns unentgelt-lich. Bei der Veräußerung einer solchen Sache gilt uneingeschränkt die Regelung unter Ziffer 6.2.
6.4 Bei Vollstreckungsmaßnahmen durch Dritte hat der Kunde uns sofort zu unterrichten und muss aktiv Maß-nahmen zum Schutz unserer Vorbehaltsware einleiten.
6.5 Wird eine der in Ziffer 2.4 genannten Voraussetzungen erfüllt, so sind wir berechtigt, die gemäß Ziffer 6.2 erteilte Ermächtigung zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zum Forderungseinzug zu widerrufen, als auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechtes und ohne Setzung einer Nachfrist auf Kosten des Kunden die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
6.6 Ist der Wert der Vorbehaltsware um mehr als 10% höher, als der Betrag der zu sichernden Forderungen, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der Vorbehaltsware im darüberhinausgehenden Umfang verpflichtet.

§7: Sachmängel, Gewährleistung und Haftung.

7.1 Für einen, bei der Fertigung entstandene Mangel verpflichten wir uns, den Mangel kostenfrei für den Kun-den nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
7.2 Die Gewährleistung endet einen Monat nach Erhalt der Lieferung.
7.3 Aufgetretene Mängel hat uns der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen und alles zu tun, um den Schaden im Ganzen gering zu halten.
7.4 Zu einer Beseitigung von Mängeln sind wir nur verpflichtet, wenn der Kunde alle ihm obliegenden Ver-tragspflichten erfüllt. Dazu zählt insbesondere die Bezahlung der Ware in vollem Umfang unserer Rech-nungslegung und innerhalb der vereinbarten Frist.
7.5 Für Mängel infolge natürlicher Abnutzung im Einsatz und bei Verschleißteilen, sowie bei solchen, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind, leisten wir keine Gewähr.
7.6 Bei vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß vorgenommenen Änderungen oder Reparaturen an von uns gelieferten Teilen entfällt unsere Mangelhaftung. Gleiches gilt, wenn die Teile zweckentfremdet oder in einem ungeeigneten Umfeld eingesetzt werden.
7.7 Gleichwohl, ob auf dem Vertrag oder dem Gesetz basierend, sind andere oder darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden auf Ersatz oder Mangelbeseitigung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sogenannte Mangelfolgeschäden. Dies gilt nicht, wenn bei uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und Kraft Gesetz festgestellt wurde. Ebenso gilt dies nicht, wenn wir zugesicherte Eigenschaften nicht geliefert haben.

§8: Haftung und Schadenersatz.

8.1 Ein Anspruch unserer Kunden auf Haftung ergibt sich ausschließlich aus den in diesen AGBs getroffenen Vereinbarungen.
8.2 Alle dem Kunden in diesen AGBs nicht ausdrücklich eingeräumten Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche gegen uns, wie auch gegen unsere Erfüllungs- und Ver-richtungsgehilfen aus positiven Vertragsverletzungen, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertrags-verhandlungen, aus unerlaubten Handlungen sowie aus verschuldeten Unmöglichkeiten. Dies gilt gleich-wohl für unmittelbare und für mittelbare Schäden, wie Sach- und/oder Vermögensfolgeschäden.
8.3 Die genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn per Gesetz Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit festge-stellt wird.

§9: Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenspeicherung.

9.1 Erfüllungsort für alle Lieferung und Zahlung ist Lüdenscheid in Westfalen.
9.2 Wir sind berechtigt, Daten, die wir im Rahmen der Geschäftsbeziehungen über unseren Kunden erhalten haben, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, für den Zweck der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) zu speichern und zu verarbeiten.
9.3 Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein Öffent-lich-Rechtliches Sondervermögen, gilt nach unserer Wahl als Gerichtsstand Lüdenscheid in Westfalen, Hagen in Westfalen, der Wohnsitz des Kunden oder sein Aufenthaltsort.

§10: Schlussbestimmungen

10.1 Sofern dem kein Europäisches oder übergeordnetes Recht entgegensteht, gilt das Recht der Bundesre-publik Deutschland.
10.2 Zur Bewältigung von Unstimmigkeiten gilt das Güteprinzip als vereinbart. Dies bedeutet, dass beide Ver-tragsparteien ihr Verhalten danach ausrichten, der jeweils anderen Partei Gehör zu schenken und an einer gütlichen Lösung aktiv und ohne Vorteilsnahme mitzuwirken.

< Stand: 01.10.2018                                                                                                       Ende der AGBs >